Schornstein reinigen und Ofenrohr reinigen: Zugang schaffen

Den Schornstein reinigen zu lassen ist Ihre Pflicht als Eigentümer: Sie müssen die vorgeschriebene Reinigung und Überprüfung veranlassen. Beauftragen dürfen Sie damit jeden Schornsteinfegerbetrieb, der in der Handwerksrolle eingetragen ist.Schornsteinfeger

Nichts, was Sie selbst putzen, ersetzt diesen Termin. Zwischen zwei Terminen bleibt Ihnen trotzdem einiges:

  • das Ofenrohr am Reinigungselement öffnen;
  • den herausnehmbaren Rußtopf am Fuß des Schornsteins leeren;
  • mit einer Lampe hineinsehen.

Ob das in zehn Minuten geht oder ob erst ein halbes Rohr abgebaut werden muss, entscheidet ein einziges Bauteil, das beim Aufbau eingeplant wurde oder eben nicht.

Muss man das Ofenrohr reinigen?

Ja. Das Ofenrohr ist das Verbindungsstück zwischen Feuerstätte und Schornstein und gehört damit zur Feuerungsanlage, für die § 4 Absatz 1 der 1. BImSchV bundesweit gilt.

Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe dürfen nur betrieben werden, wenn sie sich in einem ordnungsgemäßen technischen Zustand befinden. Sie dürfen nur mit Brennstoffen nach § 3 Absatz 1 betrieben werden, für deren Einsatz sie nach Angaben des Herstellers geeignet sind. Errichtung und Betrieb haben sich nach den Vorgaben des Herstellers zu richten.

Dazu kommt die Pflicht, Reinigung und Überprüfung fristgerecht zu veranlassen, und die trifft in Deutschland den Eigentümer selbst; wen er damit beauftragt, entscheidet er. Ein sauberes Verbindungsstück ist also nicht nur eine Frage der Bequemlichkeit, sondern Teil des Zustands, den diese Vorschrift verlangt.

Wer macht das Ofenrohr sauber?

Veranlassen müssen Sie es, ausführen darf es jeder eingetragene Schornsteinfegerbetrieb. Die Pflicht legt das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz auf den Eigentümer. Aus § 1 Absatz 1 zitieren wir hier nur Satz 1, gekennzeichnet durch die Auslassungspunkte am Ende; die weiteren Sätze des Absatzes regeln, wer die Verordnungen dazu erlässt:

(1) Jeder Eigentümer eines Grundstücks oder eines Raums ist verpflichtet, fristgerecht Folgendes zu veranlassen: 1. die Reinigung und Überprüfung von kehr- und prüfungspflichtigen Anlagen sowie 2. die Schornsteinfegerarbeiten, die für kleine und mittlere Feuerungsanlagen durch Rechtsverordnung nach § 23 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorgeschrieben sind. …

Wer diese Arbeiten ausführen darf, steht in § 2 Absatz 1 desselben Gesetzes, hier der vollständige Absatz:

(1) Die nach den Rechtsverordnungen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 oder einer auf Grund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für kleine und mittlere Feuerungsanlagen vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten sind wesentliche Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 der Handwerksordnung. Die Durchführung dieser Arbeiten darf nur durch Betriebe erfolgen, die 1. mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind oder 2. die Anforderungen für eine grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 9 Absatz 1 der Handwerksordnung erfüllen. In einem Betrieb nach Satz 2 beschäftigte Personen dürfen auch ohne Begleitung durch den Betriebsleiter oder die Betriebsleiterin Schornsteinfegerarbeiten ausführen, wenn sie als Mindestqualifikation eine Gesellenprüfung im Schornsteinfegerhandwerk oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen.

Dass Sie dabei nicht an den für Ihren Bezirk bestellten Schornsteinfeger gebunden sind, sagt § 4 Absatz 1 in seinem ersten Satz ausdrücklich, ebenfalls vollständig:

(1) Jeder Eigentümer eines Grundstücks oder eines Raums hat die Durchführung der im Feuerstättenbescheid festgesetzten Arbeiten nachzuweisen, sofern er nicht den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger mit der Durchführung beauftragt. Der Nachweis ist erbracht, wenn dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger innerhalb der Frist des Absatzes 2 ein nach Maßgabe einer Rechtsverordnung nach Absatz 4 vorgesehenes Formblatt und nach Maßgabe der genannten Rechtsverordnung vorgesehene Bescheinigungen vollständig ausgefüllt zugehen.

Praktisch heißt das: Sie holen ein Angebot ein, bei wem Sie möchten, und der Betrieb, der die Arbeit macht, bescheinigt sie.

Was in Ihrem Fall gekehrt und was nur überprüft wird und in welchen Fristen, steht in Ihrem Feuerstättenbescheid. Das ist auch die Antwort auf die häufige Frage, ob das Rauchrohr mitgereinigt wird: Es steht in diesem Bescheid, und wenn Sie ihn nicht zur Hand haben, sagt der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger es Ihnen am Telefon in einer Minute.

Zwischen zwei Terminen dürfen Sie selbst die Sichtkontrolle machen und durch das Reinigungselement ausbürsten; die vorgeschriebene Reinigung und Überprüfung ersetzt das nicht. Genau dafür gibt es das Reinigungselement mit Deckel im einwandigen Rauchrohr.

Schornstein reinigen: wie oft ist es vorgeschrieben?

Nicht nach einer Faustregel, sondern nach Anlage 1 der Kehr- und Überprüfungsordnung. Welche Zeile daraus für Ihre Feuerstätte gilt, setzt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger in Ihrem Feuerstättenbescheid fest.

Die Verordnung selbst sagt dazu in § 1 Absatz 4 (Bundesrecht), hier der vollständige Absatz mit allen vier Sätzen:

(4) Die Anzahl der Kehrungen oder Überprüfungen richtet sich nach Anlage 1. Treffen bei Anlagen unterschiedliche Kehr- oder Überprüfungspflichten zu, so ist die geringste Festsetzung maßgebend. Bei Anschluss von mehreren Feuerstätten an eine Abgasanlage (Mehrfachbelegung) richtet sich die Anzahl der Kehrungen oder Überprüfungen nach der Feuerstätte, für die die höchste Anzahl der Kehrungen oder Überprüfungen festgesetzt ist. Wurden Anlagen nach Absatz 3 Nummer 1 zum Zeitpunkt der letzten regulären Kehrung oder Überprüfung nicht benutzt, sind sie vor Wiederinbetriebnahme zu überprüfen und erforderlichenfalls zu kehren.

Drei Dinge stehen damit fest, ohne dass irgendjemand eine Zahl raten müsste:

  • Die Anzahl hängt an der Feuerstätte, nicht am Haus.
  • Sitzen mehrere Feuerstätten auf einem Zug, gilt die höchste festgesetzte Anzahl für alle.
  • Eine Anlage, die beim letzten regulären Termin nicht benutzt wurde, wird vor der Wiederinbetriebnahme überprüft und, wenn nötig, gekehrt.

Eine Zahl an Kehrungen pro Jahr nennen wir hier bewusst nicht: Sie steht in Anlage 1, nach Brennstoff und Nutzung gestaffelt, und die für Sie gültige Festsetzung hat Ihr Bezirksschornsteinfeger ohnehin vorliegen. Wer im Internet eine feste Zahl liest, liest die Zeile eines anderen Hauses.

Welche Vorschriften gelten für die Reinigung von Ofenrohr und Schornstein?

Drei Bundesvorschriften bilden den Rahmen: die 1. BImSchV, die Kehr- und Überprüfungsordnung und das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz.

Sechs Absätze daraus stehen in diesem Beitrag, fünf davon vollständig im amtlichen Wortlaut; aus § 1 Absatz 1 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes zitieren wir nur Satz 1, und das ist an der Stelle gekennzeichnet.

  • § 4 Absatz 1 der 1. BImSchV bindet den Betrieb an den ordnungsgemäßen technischen Zustand und an die Vorgaben des Herstellers.
  • § 1 Absatz 4 KÜO regelt, woraus sich die Anzahl der Kehrungen ergibt, nämlich aus Anlage 1 dieser Verordnung.
  • § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 SchfHwG stehen weiter oben, bei der Pflicht des Eigentümers und bei der Frage, wer die Arbeiten ausführen darf.
  • § 14 Absatz 1 SchfHwG legt den Rhythmus der Feuerstättenschau fest.

Dazu kommt Landesrecht: Jedes Bundesland hat eine eigene Feuerungsverordnung, und welche für Sie maßgeblich ist, hängt davon ab, wo Sie wohnen. Eine bundesweit einheitliche Antwort gibt es an dieser Stelle nicht, und Ihr Bezirksschornsteinfeger sagt Ihnen, welche Fassung für Ihr Bundesland gilt.

Was ist die Feuerstättenschau, und ersetzt sie die Kehrung?

Nein, sie kommt dazu, und sie hat einen eigenen Rhythmus.

§ 14 Absatz 1 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes, ebenfalls Bundesrecht, legt ihn fest, hier der vollständige Absatz mit allen drei Sätzen:

(1) Jeder bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger hat zweimal während des Zeitraums seiner Bestellung sämtliche Anlagen in den Gebäuden seines Bezirks zu besichtigen, in denen folgende Arbeiten durchzuführen sind: 1. Arbeiten nach den Rechtsverordnungen nach § 1 Absatz 1 Satz 2 und 3, 2. für kleine und mittlere Feuerungsanlagen durch Rechtsverordnung auf Grund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorgeschriebene Arbeiten oder 3. Arbeiten nach den landesrechtlichen Bauordnungen. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger prüft die Betriebs- und Brandsicherheit der Anlagen (Feuerstättenschau). Eine Feuerstättenschau darf frühestens drei Jahre und soll spätestens fünf Jahre nach der letzten Feuerstättenschau durchgeführt werden.

Bei diesem Termin schaut er sich die Anlage als Ganzes an, nicht nur den Ruß. Die Feuerstättenschau ist der eine Teil, der ausschließlich beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger liegt; die Reinigung selbst vergeben Sie an den Betrieb Ihrer Wahl. Wer keinen ordentlichen Zugang zum Zug hat, merkt das spätestens hier.

Kann man den Schornstein selber reinigen?

Sie dürfen an Ihrer eigenen Anlage arbeiten. Sie ersetzen damit aber weder die vorgeschriebene Reinigung und Überprüfung noch die Feuerstättenschau.

Die Feuerstättenschau bleibt beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und steht nach § 14 Absatz 1 SchfHwG frühestens nach drei und spätestens nach fünf Jahren wieder an. Reinigung und Überprüfung müssen Sie fristgerecht veranlassen und einem eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb übertragen; welcher das ist, wählen Sie.

Den Schornstein selber reinigen, ohne Dachleiter, geht trotzdem in Grenzen:

  • das Ofenrohr am Reinigungselement öffnen und ausbürsten;
  • den herausnehmbaren Rußtopf am Fuß leeren;
  • den Deckel abnehmen und nachsehen, wie viel sich seit dem letzten Termin angesammelt hat.

Alles davon passiert im Haus, an der kalten Anlage. Die Arbeit über die Mündung ist das Gegenteil davon: Dach, Kehrgerät und Beurteilung gehören dem Fachmann.

Von unten oder von oben: die zwei Wege in den Zug

Zwei Wege führen in den Zug, und beide brauchen ein Gegenstück.

  • Von unten: durch eine Reinigungsöffnung im Schornstein oder im Ofenrohr, im Keller oder im Aufstellraum, bei geschlossener Klappe unsichtbar. Einen Schornstein reinigen von unten ist der Weg, den Sie selbst gehen können.
  • Von oben: über die Mündung, mit dem Kehrgerät am Seil. Das ist der Weg des Schornsteinfegers.

Was von oben gelöst wird, fällt nach unten und muss dort herauskommen, sonst liegt es im Zug. Genau dafür sitzt am Fuß eine Grundplatte mit herausnehmbarem Rußtopf oder ein Reinigungselement.

Ein Schornstein ohne diese Öffnung ist nicht falsch geplant, er ist nur unbequem: Jede Reinigung beginnt dann mit einer Demontage.

Welche Bauteile machen die Reinigung möglich?

Acht Bauteile aus unserem Sortiment schaffen den Zugang.

Was sie kosten, hängt am Durchmesser und daran, ob das Teil eine oder zwei Aufgaben erledigt; den Preis führt jede Produktseite im Shop.

BauteilWofür
Reinigungselement mit Deckel Einwandiges Ofenrohr, Zugang ohne Ausbau
Reinigungselement mit Kasten Einwandiges Ofenrohr, eckige Klappe
Reinigungselement Rund, Deckel mit Sterngriff Doppelwandiger Schornstein, Deckel von Hand zu öffnen
Reinigungselement mit Tür Höhe 36 cm Doppelwandiger Schornstein, Tür statt Deckel
Grundplatte mit herausnehmbarem Rußtopf Fuß des Schornsteins, Ruß herausnehmen statt auskratzen
Reinigungselement mit integrierter Grundplatte und Kondensatablauf unten, h=42 cm Fuß, Zugang und Ablauf in einem Bauteil
Bogen 90° mit Reinigungstür Umlenkung mit Tür, Zugang dort, wo sich etwas sammelt
Reinigung + Anschuss gegenüberliegend h 37 cm Fuß, Reinigungsöffnung gegenüber dem Anschluss der Feuerstätte

Am teuersten sind die beiden Bauteile, die zwei Aufgaben auf einmal erledigen: Zugang plus Kondensatablauf am Fuß, und Zugang plus gegenüberliegender Anschluss.

Die Produktnamen sind so geschrieben, wie sie im Shop stehen. Auf die Edelstahlteile gibt der Hersteller 25 Jahre Herstellergarantie auf die Korrosionsbeständigkeit.

Welche der drei wichtigsten Teile es in Ihrer Größe gibt

Dieselben Bauteile in allen geführten Durchmessern. Das runde Reinigungselement mit Sterngriff gibt es in vier dieser fünf Größen; den Preis führt jeweils die Produktseite in der Kategorie zum Durchmesser.

Alle drei Teile gibt es auch in 130 mm.

DurchmesserReinigungselement mit Deckel, einwandigReinigungselement Rund mit Sterngriff, doppelwandigGrundplatte mit herausnehmbarem Rußtopf
130 ja ja ja
150 ja ja ja
160 ja nicht im Sortiment ja
180 ja ja ja
200 ja ja ja

Welche dieser Teile es in Ihrer Größe gibt, sehen Sie in der Kategorie zum Durchmesser: einwandig unter Kaminrohr 130 mm, Kaminrohr 150 mm und Kaminrohr 200 mm, doppelwandig unter Edelstahlkamin 150 mm doppelwandig und den weiteren Durchmesserseiten derselben Kategorie.

Edelstahlkamin innen und außen ansehen

Ofenrohr reinigen ohne Ausbau

Dafür brauchen Sie ein Reinigungselement im Rauchrohr, und zwar an einer Stelle, an die Sie im Stehen herankommen.

Es wird wie ein normales Rohrstück eingesetzt und bleibt danach geschlossen, bis Sie den Deckel abnehmen. Zur Wahl stehen die Variante mit Deckel und die Variante mit Kasten; beide stehen in der Tabelle oben.

Wer bisher jedes Mal das Rohr aus dem Stutzen gezogen hat, spart sich mit diesem einen Teil den Wiederaufbau und den Ruß auf dem Boden.

Ofenrohr und Rauchrohre für den Kamin ansehen

Was passiert, wenn das Ofenrohr nicht gereinigt wird?

Ruß und Teer legen sich als Schicht auf die Innenwand und verengen den freien Querschnitt, mit dem der Hersteller Ihrer Feuerstätte gerechnet hat.

Damit entfernt sich die Anlage von dem ordnungsgemäßen technischen Zustand, den § 4 Absatz 1 der 1. BImSchV verlangt, und von den oben vollständig zitierten Herstellervorgaben. Beurteilen kann das nicht der Blick von außen, sondern der Schornsteinfegerbetrieb, den Sie mit der Kehrung beauftragt haben, und der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bei der Feuerstättenschau.

Wenn dabei eine Ablagerung beanstandet wird, ist der praktische Teil der Antwort meistens derselbe: Es gab keinen Zugang, an dem man zwischendurch hätte nachsehen können.

Woran erkennen Sie, dass gereinigt werden muss?

Am zuverlässigsten daran, dass Sie nachsehen können.

Öffnen Sie an der kalten Anlage den Deckel des Reinigungselements und leuchten Sie hinein, ziehen Sie den Rußtopf heraus und schauen Sie, wie voll er ist. Zwei Termine geben Ihnen den Rahmen dazu vor: die Kehrung nach Ihrem Feuerstättenbescheid und die Feuerstättenschau, die frühestens drei und spätestens fünf Jahre nach der letzten stattfindet.

Alles dazwischen ist Ihre eigene Sichtkontrolle, und die ist genau so viel wert, wie der Zugang es zulässt. Eine Grundplatte mit herausnehmbarem Rußtopf macht aus dieser Kontrolle einen Handgriff.

Was kostet es, einen Schornstein oder ein Kaminrohr reinigen zu lassen?

Zwei Beträge gehören dazu, und nur einer davon liegt bei uns.

  • Die Gebühr für die Kehrung setzt nicht der Handel fest. Sie hängt an den Arbeiten, die in Ihrem Feuerstättenbescheid festgesetzt sind, und an dem Betrieb, den Sie damit beauftragen. Wir verkaufen keine Kehrung; die belastbare Zahl nennt Ihnen der Betrieb, bei dem Sie den Termin bestellen.
  • Die Bauteile, die den Zugang schaffen. Ihr Preis hängt am Durchmesser und daran, ob das Teil eine oder zwei Aufgaben erledigt.

Wer die Kosten senken will, senkt sie an der zweiten Stelle, nicht an der Gebühr: Ein einmal eingebauter Zugang erspart bei jedem folgenden Termin die Demontage des Verbindungsstücks.

Wie lange dauert eine Reinigung?

Eine Dauer in Minuten nennen wir nicht: Sie hängt an der Anlage, und den Termin vergibt ohnehin der Betrieb, den Sie beauftragen.

Was Sie beeinflussen können, ist der Aufwand davor und danach. Ein eingebautes Reinigungselement bedeutet: Deckel ab, Arbeit, Deckel drauf. Ohne dieses Bauteil steht am Anfang und am Ende jedes Termins eine Demontage des Verbindungsstücks, und die kostet mehr Zeit als die Reinigung selbst.

Womit wird gereinigt, und was davon führen wir?

Kehrgeräte, Bürsten und Aschesauger führen wir nicht.

Unser Teil sind die Bauteile, durch die man überhaupt an den Zug kommt. Deshalb hier die ehrliche Abgrenzung statt einer Produktempfehlung.

Was zur Reinigung Ihrer Feuerstätte zulässig ist, gibt deren Hersteller vor, und § 4 Absatz 1 der 1. BImSchV, oben vollständig zitiert, verlangt genau die Einhaltung dieser Vorgaben. Zu Hausmitteln und zu Wasser im Schornstein heißt das: Halten Sie sich an die Anleitung Ihrer Feuerstätte und an das, was Ihr Bezirksschornsteinfeger dazu sagt, nicht an einen Tipp aus einem Forum.

Alles, was über die Mündung passiert, gehört ohnehin in die Hand eines Schornsteinfegerbetriebs.

Sicherheit, bevor Sie eine Klappe öffnen

Vier Regeln, bevor Sie eine Klappe öffnen:

  • Arbeiten Sie nur an der kalten Anlage, nie während oder kurz nach dem Betrieb.
  • Öffnen Sie eine Reinigungsöffnung nicht, solange die Feuerstätte in Betrieb ist.
  • Legen Sie sich etwas unter die Öffnung, bevor Sie den Deckel abnehmen, sonst reinigen Sie danach den Boden.
  • Auf das Dach steigen Sie nicht. Das ist Sache des Schornsteinfegerbetriebs, den Sie beauftragen.

Und wenn ein Bauteil nicht so sitzt, wie es sitzen sollte, rufen Sie an, bevor Sie daran ziehen: 02324 603-99, 7 Tage die Woche.

Ist es schlimm, wenn es in den Schornstein regnet?

Nicht an sich, solange die Feuchtigkeit unten wieder abläuft und nicht im Zug steht.

Genau dafür gibt es Fußelemente mit Ablauf: Das Reinigungselement mit integrierter Grundplatte und Kondensatablauf unten verbindet den Ablauf mit dem Zugang, sodass Sie beides an einer Stelle haben.

Wer den Eintrag von oben begrenzen möchte, setzt eine Abdeckung auf die Mündung; ob und welche zu Ihrer Feuerstätte passt, beurteilt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bei der Feuerstättenschau, denn dort sieht er die Anlage als Ganzes.

Kaminhaube Edelstahl ansehen

Worin unterscheidet sich die Reinigung von Schornstein und Ofenrohr?

Im Bauteil und in der Zuständigkeit.

  • Das Ofenrohr ist einwandig, steht im Wohnraum und ist Ihr täglicher Zugriff; dort sitzt ein Reinigungselement mit Deckel oder mit Kasten.
  • Der Schornstein ist bei uns doppelwandig, führt durch Decke oder Wand nach draußen und wird von oben oder über das Fußelement bearbeitet; dort sitzt das runde Reinigungselement mit Sterngriff.

Der Unterschied in der Zuständigkeit ist der wichtigere: Was am Schornstein gekehrt und überprüft wird, steht in Ihrem Feuerstättenbescheid, veranlassen müssen Sie es, und ausführen darf es jeder eingetragene Schornsteinfegerbetrieb.

Welcher Durchmesser passt zu Ihrem Ofenrohr?

Der, den der Hersteller Ihrer Feuerstätte vorgibt und den eine Querschnittsberechnung für Ihre Schornsteinhöhe bestätigt.

Geraten wird hier nichts, denn ein zu großer oder zu kleiner Querschnitt führt zu genau den Problemen, die man später der Reinigung anlastet. Wir führen 100, 120, 130, 150, 160, 180, 200 und 250 mm; welche Reinigungselemente es in Ihrem Maß gibt, sehen Sie in der Tabelle oben.

Was am häufigsten schiefgeht

Vier Dinge sehen wir immer wieder:

  1. Es ist überhaupt kein Reinigungselement eingeplant, sodass jede Kontrolle mit einer Demontage beginnt.
  2. Das Element ist eingebaut, sitzt aber hinter der Verkleidung oder so hoch, dass niemand ohne Leiter herankommt.
  3. Am Fuß fehlt der Rußtopf, weshalb alles, was von oben gelöst wird, im Zug liegen bleibt.
  4. Der Durchmesser des Ersatzteils passt nicht zu dem, was verbaut ist.

Alle vier lassen sich beim Aufbau mit einem einzigen Bauteil vermeiden, später nur noch mit Umbau.

Bringt eine saubere Anlage mehr Leistung?

Eine Prozentzahl nennen wir dazu nicht, weil wir keine haben, die für Ihre Feuerstätte gemessen wäre.

Der Maßstab ist ein anderer: Ihre Anlage soll in dem Zustand laufen, für den ihr Hersteller sie ausgelegt hat, und der oben vollständig zitierte § 4 Absatz 1 der 1. BImSchV macht daraus eine Pflicht. Ein zugesetzter Querschnitt ist dieser Zustand nicht.

Wer regelmäßig nachsehen kann, hält ihn ohne Aufwand ein, und das ist der ganze Punkt hinter einem einzigen Bauteil.

Bevor Sie bestellen

Welches Bauteil an welche Stelle gehört und welcher Querschnitt zu Ihrer Feuerstätte passt, klären wir vorher mit Ihnen.

Beratung und Planung inklusive Querschnittsberechnung sind bei uns kostenlos, telefonisch unter 02324 603-99 oder per E-Mail an info@online-edelstahlschornstein.de. Für Lagerware gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen; Sonderanfertigungen nach Maß sind davon ausgenommen.

Weitere Informationen

Mehr Praxiswissen finden Sie in unseren Tips, weitere Beiträge im Bereich Info. Fragen zu Ihrer Anlage beantworten wir gern über Kontakt.